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   BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14   

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https://dejure.org/2018,6824
BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14 (https://dejure.org/2018,6824)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14 (https://dejure.org/2018,6824)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 1 BvR 1379/14 (https://dejure.org/2018,6824)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Reduzierung des Landesblindengeldes in Schleswig-Holstein

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 S 2 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Absenkung des Landesblindengeldes in Schleswig-Holstein ab Januar 2011 - Grundrechtsverletzung (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG; Art 3 Abs 3 S 2 GG) nicht hinreichend substantiiert dargelegt - UN-Behindertenrechtekonvention bzw EU-Sozialcharta ...

  • Wolters Kluwer

    Darlegen von Gründen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde (hier: wegen Reduzierung der Höhe des Landesblindengeldes)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Absenkung des Landesblindengeldes in Schleswig-Holstein ab Januar 2011 - Grundrechtsverletzung (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG; Art 3 Abs 3 S 2 GG) nicht hinreichend substantiiert dargelegt - UN-Behindertenrechtekonvention bzw EU-Sozialcharta ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Darlegen von Gründen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde (hier: wegen Reduzierung der Höhe des Landesblindengeldes)

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Absenkung des Landesblindengeldes in Schleswig-Holstein ab Januar 2011 - Grundrechtsverletzung (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG; Art 3 Abs 3 S 2 GG) nicht hinreichend substantiiert dargelegt - UN-Behindertenrechtekonvention bzw EU-Sozialcharta ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)

    Nichtannahmebeschluss: Zur Absenkung des Landesblindengeldes in Schleswig-Holstein ab Januar 2011 - Grundrechtsverletzung (Art 1 Abs 1

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schleswig-Holstein: Halbierung des Blindengeldes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14
    Vielmehr zielt die Argumentation erkennbar darauf, eine Parallele zum Grundrecht auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175 ) zu postulieren und so die Übertragung der diesbezüglich formulierten Verfahrens- und Begründungsanforderungen zur Ermittlung der Leistungshöhe aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (vgl. BVerfGE 125, 175 ) auf das hier streitige Landesblindengeld zu rechtfertigen.

    Die Besonderheit bei der Bemessung des Regelbedarfs nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch liegt in diesem Zusammenhang darin, dass die Betroffenen gerade auf diese nachrangigen und bedürftigkeitsabhängigen Leistungen angewiesen sind, andernfalls unabdingbare soziale oder unter Umständen sogar physische Bedürfnisse ungedeckt blieben (vgl. BVerfGE 125, 175 ).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14
    d) Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Europäische Sozialcharta oder andere vergleichbare über- oder zwischenstaatliche Normen stellen zwar eine Auslegungshilfe bezüglich des Inhalts und der Reichweite von Grundrechten (vgl. BVerfGE 128, 282 ), aber keinen eigenständigen Prüfungsmaßstab für das Bundesverfassungsgericht dar (BVerfGE 111, 307 ) und werden dies auch nicht durch die argumentative Verknüpfung mit Art. 20 Abs. 3 GG.
  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14
    Dagegen reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Gesetzgeber eine im Ergebnis verfassungsgemäße Norm erlässt, ohne dass die vermeintlich unzureichende Begründung des Gesetzes als solche rügbar wäre (vgl. zur Verneinung einer selbständig rügbaren Beobachtungspflicht des Gesetzgebers BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12 -, juris, Rn. 84).
  • BVerfG, 10.02.2006 - 1 BvR 91/06

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 12 Abs 2 des niedersächsischen Gesetzes über

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14
    Der Beschwerdeführer versucht, aus der als Benachteiligungsverbot konzipierten Vorschrift einen Leistungsanspruch abzuleiten, und stützt sich in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1997, die die Zuweisung eines behinderten Schülers an eine Sonderschule zum Gegenstand hatte und in der das Bundesverfassungsgericht formuliert hat, eine Benachteiligung könne auch bei einem Ausschluss des Behinderten von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt vorliegen, wenn dieser nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Förderungsmaßnahme hinlänglich kompensiert werde (BVerfGE 96, 288 ; ebenso BVerfGK 7, 269 zur Aufnahme in einen Regelkindergarten).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14
    Dies gilt umso mehr im Sozialleistungsrecht, wo dem Gesetzgeber regelmäßig breite Gestaltungsspielräume eröffnet sind (vgl. zum Krankenversicherungsrecht BVerfGE 115, 25 ; zu Familienleistungen BVerfGE 110, 412 ).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14
    Dies gilt umso mehr im Sozialleistungsrecht, wo dem Gesetzgeber regelmäßig breite Gestaltungsspielräume eröffnet sind (vgl. zum Krankenversicherungsrecht BVerfGE 115, 25 ; zu Familienleistungen BVerfGE 110, 412 ).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14
    d) Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Europäische Sozialcharta oder andere vergleichbare über- oder zwischenstaatliche Normen stellen zwar eine Auslegungshilfe bezüglich des Inhalts und der Reichweite von Grundrechten (vgl. BVerfGE 128, 282 ), aber keinen eigenständigen Prüfungsmaßstab für das Bundesverfassungsgericht dar (BVerfGE 111, 307 ) und werden dies auch nicht durch die argumentative Verknüpfung mit Art. 20 Abs. 3 GG.
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14
    Der Beschwerdeführer versucht, aus der als Benachteiligungsverbot konzipierten Vorschrift einen Leistungsanspruch abzuleiten, und stützt sich in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1997, die die Zuweisung eines behinderten Schülers an eine Sonderschule zum Gegenstand hatte und in der das Bundesverfassungsgericht formuliert hat, eine Benachteiligung könne auch bei einem Ausschluss des Behinderten von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt vorliegen, wenn dieser nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Förderungsmaßnahme hinlänglich kompensiert werde (BVerfGE 96, 288 ; ebenso BVerfGK 7, 269 zur Aufnahme in einen Regelkindergarten).
  • BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische

    Gerade zum Ausgleich dieses sich aus dem Nicht-Sehen-Können ergebenden umfangreichen Mehraufwands zur Teilhabe wird dem Betroffenen - quasi zur Selbsthilfe - pauschal das Blindengeld an die Hand gegeben (vgl BVerfG Beschluss vom 1.2.2018 - 1 BvR 1379/14 - juris RdNr 10; Senatsurteil vom 14.6.2018, aaO, RdNr 18 mwN) .

    Dabei hat der Gesetzgeber insbesondere im Bereich des Sozialrechts einen weitreichenden Gestaltungsspielraum (vgl zum Landesblindengeld Schleswig-Holstein: BVerfG Beschluss vom 1.2.2018 - 1 BvR 1379/14 - juris RdNr 10 mwN) .

  • BFH, 13.08.2020 - VI R 27/18

    Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als

    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG stellt hierfür jedoch keinen geeigneten Anknüpfungspunkt dar (s.a. BVerfG-Beschluss vom 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14, Rz 12).
  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R

    Beruflichen Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei Bestehen einer

    Bei der Ausgestaltung von Sozialleistungsansprüchen steht dem Gesetzgeber ein besonders weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl etwa BVerfG vom 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 [254] = SozR 4-7835 Art. 1 Nr. 1 RdNr 42 mwN; BVerfG [K] vom 15.5.2007 - 1 BvR 866/07 - juris RdNr 25; BVerfG [K] vom 1.2.2018 - 1 BvR 1379/14 - juris RdNr 10; BSG vom 18.3.2021 - B 10 EG 3/20 R - SozR 4-7837 § 3 Nr. 2 RdNr 46 - auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 4.22

    Beihilfefähigkeit von inländischen nicht nach § 21 AMG zugelassenen und im

    bb) Ob ein Härtefall mit Blick auf die weiteren verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und die bezüglich des Inhalts und der Reichweite dieses Grundrechts als Auslegungshilfe zu berücksichtigende UN-Behindertenrechtskonvention (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. Februar 2018 - 1 BvR 1379/14 - juris Rn. 14 sowie Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 1 BvR 1541/20 - BVerfGE 160, 79 Rn. 102, jeweils m. w. N.) zu bejahen ist, kann der Senat nicht abschließend entscheiden.

    Der Senat lässt dahinstehen, ob sich aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG originäre Leistungsansprüche herleiten lassen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 , vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 - NJW 2000, 2658 und vom 1. Februar 2018 - 1 BvR 1379/14 - juris Rn. 12).

    Ungeachtet der Frage, ob aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beamten oder Versorgungsempfängers und die ihm bei Ablehnung der Beihilfe zur Bestreitung eines amtsangemessenen Lebensunterhalts verbleibenden finanziellen Mittel ein über die beihilferechtlichen Regelungen hinausgehender Anspruch abgeleitet werden kann (vgl. hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. Februar 2018 - 1 BvR 1379/14 - juris Rn. 12), kann nach den bisherigen Feststellungen nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Ehefrau des Klägers infolge des festgestellten Krankheitsbildes (genetisch bedingte chronische und schwere Multisystemerkrankung mit einer hochgradigen multiplen Chemikaliensensibilität, stark ausgeprägten Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien) eine Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gegeben ist.

  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 3.22

    Beihilfefähigkeit des von einer inländischen Apotheke in der Schweiz bestellten

    bb) Ob ein Härtefall mit Blick auf die weiteren verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und die bezüglich des Inhalts und der Reichweite dieses Grundrechts als Auslegungshilfe zu berücksichtigende UN-Behindertenrechtskonvention (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. Februar 2018 - 1 BvR 1379/14 - juris Rn. 14 sowie Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 1 BvR 1541/20 - BVerfGE 160, 79 Rn. 102, jeweils m. w. N.) zu bejahen ist, kann der Senat nicht abschließend entscheiden.

    Der Senat lässt dahinstehen, ob sich aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG originäre Leistungsansprüche herleiten lassen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 , vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 - NJW 2000, 2658 und vom 1. Februar 2018 - 1 BvR 1379/14 - juris Rn. 12).

    Ungeachtet der Frage, ob aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beamten oder Versorgungsempfängers und die ihm bei Ablehnung der Beihilfe zur Bestreitung eines amtsangemessenen Lebensunterhalts verbleibenden finanziellen Mittel ein über die beihilferechtlichen Regelungen hinausgehender Anspruch abgeleitet werden kann (vgl. hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. Februar 2018 - 1 BvR 1379/14 - juris Rn. 12), kann nach den bisherigen Feststellungen nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Ehefrau des Klägers infolge des festgestellten Krankheitsbildes (genetisch bedingte chronische und schwere Multisystemerkrankung mit einer hochgradigen multiplen Chemikaliensensibilität, stark ausgeprägten Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien) eine Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gegeben ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - L 29 AS 2814/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung eines Guthabens aus einer

    Schließlich vermag der Hinweis des Klägers auf § 82 Abs. 1 S. 2 SGB XII schon deshalb nicht zu einer anderen Einschätzung zu führen, weil diese Regelung im streitentscheidenden SGB II nicht einschlägig ist und Art. 3 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch keine Gleichbehandlung beider Leistungsansprüche (nach dem SGB II und dem SGB XII) gebietet (vgl. zuletzt Beschluss vom 1. Februar 2018, 1 BvR 1379/14, zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 1 S 3107/21

    Barrierefreier Zugang zu einem kommunalen Bezirksamt

    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG begründet gleichermaßen ein Abwehrrecht des Menschen mit Behinderung gegenüber staatlichen Benachteiligungen, nicht aber Leistungsansprüche (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urt. v. 05.04.2006 - 9 C 1.05 -, juris Rn. 43 f. für den barrierefreien Zugang zu Bahnsteigen; BeckOK GG/Kischel, 49. Ed. 15.11.2021, GG Art. 3 Rn. 237; Sachs/Nußberger, 9. Aufl. 2021, GG Art. 3 Rn. 301 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.05.2022 - L 7 R 2630/21
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG scheidet es grundsätzlich aus, dass die Reduzierung eines Leistungsanspruchs als staatlicher Eingriff beziehungsweise Benachteiligung durch staatliches Handeln gefasst wird, sofern nicht Vertrauensschutzgesichtspunkte betroffen sind (BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2018 - 1 BvR 1379/14 - juris Rdnr. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2018 - L 8 BL 1/18
    Zur Höhe eines Landesblindengeldes aus verfassungsrechtlicher Sicht s. Beschluss des BVerfG vom 1. Februar 2018 - 1 BvR 1379/14 juris.
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